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syndicom warnt: Post kann Gesundheitsschutz nicht gewährleisten

Das Vorgehen der Post setzt die Gesundheit des Personals aufs Spiel.

Der Bundesrat verlangt eine Aufrechterhaltung der Grundversorgung, dies obwohl der Schutz der Mitarbeitenden vielfach nicht gewährleistet ist. syndicom verlangt vom Bundesrat, dass er seine Verordnung dahingehendend anpasst, dass Postdienstleistungen nur unter der Bedingung erbracht werden, sofern die Vorgaben vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) betreffend Gesundheitsschutz erfüllt sind. In der Folge sind vorübergehend die meisten Poststellen zu schliessen, da dies derzeit nicht gewährleistet werden kann. Weitgehend fehlen Desinfektionsmittel oder sind nur sehr spärlich vorhanden, der Mindestabstand von zwei Metern kann nicht eingehalten werden und Glastrennscheiben fehlen.

Gesundheit hat zu tiefe Priorität

Vorab möchte syndicom aber festhalten, dass der Schritt an die Öffentlichkeit die Ultima ratio ist, nachdem syndicom versucht hat im sozialpartnerschaftlichen Dialog das notwendige Verständnis zu erwirken. Die Post stellte uns aber nur schrittweise Verbesserungen in Aussicht und sieht sich nicht im Stande die Arbeit in Betrieben einzustellen, auch wenn die Einhaltung des Gesundheitsschutzes nicht gewährleistet ist.  Wir respektieren die Bemühungen der Post. Diese gehen aber nicht weit genug und messen der Gesundheit der Mitarbeitenden eine zu tiefe Priorität bei. Postangestellte sind derzeit besonders exponiert, das zeigen auch die tragischen Todesfälle von Postmitarbeitenden in Italien.

Ungeschützte Poststellen meiden

syndicom fordert auch die Kund*innen auf, Poststellen ohne Glastrennscheibe nicht aufzusuchen und bei einem Besuch sicherzustellen, dass sowohl Desinfektionsmittel, wie auch Vorkehrungen zur Einhaltung des Mindestabstandes getroffen wurden. Dies zum Schutze der Kund*innen selbst, aber auch der Mitarbeitenden. 
Es braucht zudem auch Massnahmen, dass Zusteller*innen den Kontakt mit Kund*innen vermeiden können. Sollte dies nicht gewährleistet werden können, ist auch hier der Bundesrat gefordert, der einen Fristenstillstand verfügen kann, der damit auch die Notwendigkeit von der Zustellung eingeschriebener Briefe entfallen lässt.

Bundesrat ist auch in der Verantwortung

Die Post erbringt viele systemrelevante Dienstleistungen und muss deshalb aufgrund der Anordnung des Bundesrats weiterhin zugänglich sein. Das entbindet die Postführung aber nicht von ihrer Pflicht, die Gesundheit ihrer Mitarbeitenden zu schützen. Wenn der Bundesrat will, dass die Poststellen offen bleiben und die Post weiterhin ihre Dienstleistungen erbringen soll, dann muss den Angestellten der Zugang zu ausreichend Desinfektionsmittel und Masken ermöglicht und die baulichen notwendigen Massnahmen sofort eingeleitet werden. 

syndicom fordert von der Post, dass die Anordnung des Bundesrates wonach Risikogruppen zu Hause bleiben sollen, Folge geleistet wird und diese aktiv identifiziert werden.
 

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