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PostCom-Entscheid bringt Klärung - Kurierdienste gehören zum Postmarkt

Wie die Eidgenössische Postkommission PostCom mitteilt, übt der Essenslieferdienst eat.ch GmbH eine postalische Tätigkeit aus und untersteht somit dem Postgesetz. syndicom begrüsst diesen Entscheid der PostCom. syndicom erwartet, dass eat.ch zügig Verhandlungen über einen GAV aufnimmt, um die Anstellungsbedingungen der Fahrer*innen zu regeln.

© eats.ch

Mit dem heutigen Entscheid bestätigt die Postkommission die logische Interpretation der Postgesetzgebung, wonach Kurierdienste unabhängig vom Inhalt der Lieferung zum postalischen Markt zählen. Damit werden diese meldepflichtig und sind verantwortlich, die Richtlinien des Gesetzgebers einzuhalten. Es gelten somit dieselben Mindeststandards wie für alle anderen Kurierdienste in der Schweiz. David Roth, Zentralsekretär von syndicom, sagt dazu: «Die Eidgenössiche Postkommission schafft mit diesem Entscheid gleich lange Spiesse für alle Marktteilnehmer. Das ist sehr zu begrüssen und wird sich positiv auf die Arbeitsbedingungen der die Fahrer*innen auswirken.»

Prekären Arbeitsbedingungen vorbeugen

Die in der Schweiz tätigen Kurierorganisationen tragen einen harten Wettbewerb aus. Dabei definiert die PostCom minimale Standards. Diese werden aber der Realitäten im Logistikmarkt nicht gerecht. syndicom wird sich dafür einsetzen, dass die PostCom bei der nächstjährigen Anpassung der Mindestanforderungen den Markt differenzierter betrachtet.

Der GAV der Branche steht

Darüber hinaus schreibt das Postgesetz vor, dass meldepflichtige Unternehmen über einen GAV verhandeln. Nochmals David Roth: «Wir werden auf eat.ch zugehen, um eine vertrauensvolle Sozialpartnerschaft zu entwickeln. Mit dem GAV Velokuriere und urbane Kurierdienstleistungen konnten wir schon die Arbeitsbedingungen der Angestellten von 19 Kurierfirmen regulieren.» Der GAV wurde 2019 ausgehandelt und wird weiterentwickelt werden. Zentrale Punkte, die der GAV regelt, sind beispielsweise die Einsatzplanung, Mindestlöhne, Spesen oder die Mindesteinsatzdauer. Mit letzterer wird verhindert, dass Kurier*innen auf Minutenbasis beschäftigt werden können, was auch in der Schweiz immer häufiger Realität ist. Das nächste Ziel von Arbeitgeberverband und syndicom ist, dass der GAV durch den Bundesrat allgemeinverbindlich erklärt wird.

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