Medienschaffende wehren sich gegen die Aufweichung des Quellenschutzes
syndicom lehnt den Vorschlag des Bundesrates ab, den Quellenschutz von Medienschaffenden abzuschwächen. Die angestrebte Gesetzesänderung würde dem Nachrichtendienst erlauben, Journalist:innen als Drittpersonen zu überwachen. Die Vorlage bedroht die Pressefreiheit und den Quellenschutz massiv.
Mit der Revision des Nachrichtendienstgesetzes wird vorgeschlagen, dass Journalist:innen als Drittpersonen zukünftig abgehört und elektronisch überwacht werden dürfen.
Die Vorlage ist ein weiterer schwerwiegender Angriff auf die Pressefreiheit, nachdem das Parlament bereits durchwinkte, dass superprovisorische Verfügungen gegen Medien vereinfacht werden und das Bankengesetz weiterhin die Bearbeitung von Whistleblower-Daten durch Schweizer Journalist:innen faktisch verbietet.
Der Schutz der Pressefreiheit ermöglicht erst die Demokratie. Dass der Nachrichtendienst Journalist:innen als Drittpersonen überwachen darf, ist deshalb höchst problematisch. Die vorgeschlagene Regelung geht viel zu weit. Faktisch bedeutet sie die sukzessive Aufhebung des Quellenschutzes und schwächt die Rolle von Journalist:innen, indem sie ihren Zugang zu Quellen erschwert.
syndicom fordert den Bundesrat auf, den Quellenschutz nicht anzutasten. Deshalb beteiligt sich syndicom gemeinsam mit vielen anderen Organisationen der Medienbranche an der Vernehmlassung zum Nachrichtendienstgesetz. Die Botschaft ist klar: Der Quellenschutz muss gewahrt bleiben.