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Zwei Millionen Franken pro Jahr aus der Abgabe für Radio und Fernsehen werden möglich. UVEK muss nun eine nationale Agentur garantieren

Der Bundesrat hat erkannt, dass nationale Agenturleistungen für die Medienvielfalt der Schweiz notwendig sind. Er hat deshalb die rechtliche Grundlage für einen jährlichen Beitrag von bis zu zwei Millionen Franken für solche Leistungen geschaffen. Finanziert wird der Beitrag aus der Abgabe für Radio und Fernsehen. syndicom begrüsst den Entscheid. Das UVEK ist nun aufgefordert, die Mittel zielgerichtet einzusetzen und dafür zu sorgen, dass diese voll und ganz dem medialen Service public für ihren dreisprachigen Grunddienst zugutekommen und nicht in den Taschen privater Unternehmer oder Aktionäre versickern.

Der mediale Service public muss im Vordergrund stehen

Anfang Jahr höhlten die Verleger die Schweizerischen Depeschen-Agentur SDA im Hinblick auf die Fusion mit keystone aus. Dazu gehörte neben der Massenentlassung auch eine Ausschüttung von 12 Millionen CHF an die Aktionäre, nachdem sie jahrelang nicht auf die Ausschüttung von Dividenden ausgerichtet war. Das UVEK, das nun die Leistungsvereinbarung mit der zukünftigen Agentur aushandeln wird, muss darauf achten, dass sich ein solcher Fall nicht wiederholt. Es muss dafür sorgen, dass die Beiträge vollumfänglich der Finanzierung der medialen Grundversorgung dienen und nicht private Unternehmer subventioniert. Dazu braucht es klare Vorgaben zur Qualität und der regionalen Abdeckung.

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