Vereinbarung der Sozialpartner zu den Arbeitsbedingungen bei Privatradios und Privatfernsehen
Höhere Mindestlöhne, mindestens eine Woche Ferien mehr und eine bessere soziale Absicherung: Dies sind einige Verbesserungen, die mit der Vereinbarung zwischen Arbeitnehmendenorganisationen und Arbeitgeberverbänden erreicht wurden. Für die Programmschaffenden der Lokalradios und der privaten Fernsehsender konnten die Sozialpartner der Branche erstmals eine Vereinbarung über die mindestens gültigen Arbeitsbedingungen treffen. Darin werden Mindestlöhne von 4’800 Franken und weitere Arbeitsrechte geregelt.
Erstmalig haben die Arbeitnehmenden-Organisationen Schweizer Syndikat Medienschaffender SSM, syndicom und impressum mit den Arbeitgeberverbänden von Privatradios (VSP) und Privatfernsehen (Telesuisse) eine Vereinbarung über die Mindestarbeitsbedingungen für Programmschaffende abgeschlossen.
Die neu abgeschlossene Vereinbarung regelt die Mindestarbeitsbedingungen von Programmschaffenden. Der Mindestlohn für festangestellte und ausgebildete Programmschaffende beträgt neu 4'800 Franken pro Monat (x13). Neu haben Mitarbeitende bis 49 Jahre Anspruch auf mindestens 5 Wochen Ferien, Mitarbeitende ab 49 Jahre auf mindestens 6 Wochen. Programmschaffende haben künftig Anrecht auf den vollen Lohn während des gesetzlichen Mutterschaftsurlaubs. Künftig werden auf dem gesamten Lohn Pensionskassenbeiträge abgerechnet (ohne Koordinationsabzug), somit sind Programmschaffende mit Teilzeitpensen besser abgesichert. Weiter können Programmschaffende urheberrechtlich geschützte Beiträge neu bei Wettbewerben einreichen und sie zwei Wochen nach Erstausstrahlung auf ihrer eigenen, nicht kommerziellen Website veröffentlichen.
«Mit diesem erstmaligen Abschluss einer Vereinbarung zwischen Mediengewerkschaften bzw. Berufsverband und VSP/Telesuisse lassen die privaten Radios und Fernsehstationen die Pionierjahre hinter sich und starten in eine neue, hoffentlich sozialpartnerschaftliche Phase», sagt Judith Stofer von der Mediengewerkschaft SSM. Stephanie Vonarburg, Vizepräsidentin der Gewerkschaft syndicom, freut sich über die zustandegekommene Regelung. «Nun gilt es, die Vereinbarung umzusetzen und weiterzuentwickeln. Wir freuen uns über den Dialog.» Urs Thalmann vom Journalist:innenverband impressum erklärt: «Wir setzen die Vereinbarung partnerschaftlich um und sorgen für verlässliche Arbeitsbedingungen. Mit der Sozialpartnerschaft stärken wir auch die Glaubwürdigkeit des Journalismus.»
Hintergrund der Verhandlungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmenden, die von Mitte 2021 bis Ende 2022 dauerten, ist die Neukonzessionierung der privaten Radio- und TV-Sender. Mit der nun vorliegenden Vereinbarung, die für alle konzessionierten Sender gelten wird, bestehen einheitliche Mindestregelungen. Faire Arbeitsbedingungen sind eine wichtige Basis für Medienschaffende, um qualitätsvolle Medienarbeit leisten zu können.