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BVG-Reform: 3 Milliarden mehr zahlen für tiefere Renten – SGB bekämpft Rentensenkung

BVG-Reform: Nationalratskommission plant weiteren Rentenabbau

Die Reform der zweiten Säule verkommt im Parlament zur Abbauvorlage. Versicherte Arbeitneh­mende sollen mehr bezahlen, aber weniger Rente erhalten. Nicht nur die Lösung der Sozialpartner und des Bundesrats fegte die zuständige Sozialkommission des Nationalrats vom Tisch. Auch Massnahmen für eine echte Gleichstellung in der 2. Säule lehnt die SGK-N ab. Sie weigert sich, auf den Rentenabbau durch die Teuerung zu reagieren oder griffige Instrumente zur Eindämmung der explodierenden Kosten und der Gewinnabschöpfung in der 2. Säule umzusetzen.

(SGB) Dabei zweigen Pensionskassen und Versicherungen schon heute jährlich rund 7 Milliarden Fran­ken aus der Sozialversicherung ab – mit dieser «Reform» werden die Kosten weiter explodieren. Gleichzeitig drohen einer Kassiererin, einem Bäcker oder einer Pflegerin mit der BVG-Reform hö­here Lohnabzüge, um am Ende weniger Rente zu bekommen.

Sofern notwendig, werden die Erwerbstätigen an der Urne entscheiden können, ob sie 3 Milliarden Franken zusätzliche Lohnabzüge in die Pensionskassen stecken wollen, um dafür am Ende weni­ger Rente zu erhalten, oder ob sie damit eine 13. AHV-Rente finanzieren wollen. Die Rechnung ist einfach: Die Stärkung der AHV lohnt sich für 90 Prozent der Bevölkerung, gerade für untere und mittlere Einkommen und für die Frauen.

Weitere Rentensenkung ist tabu

Die Renten aus der 2. Säule sinken seit einem Jahrzehnt massiv. Zur tiefen Verzinsung und den extremen Senkungen bei den Umwandlungssätzen kommt nun der fehlende Teuerungsausgleich in den Pensionskassen dazu; damit verlieren NeurentnerInnen bis Ende 2024 eine ganze Monats­rente. Weitere Senkungen müssten damit für eine BVG-Reform tabu sein. Und auch eine Senkung des Mindestumwandlungssatzes dürfte mit der Zinswende keine Option mehr sein. Die Rechnung der SGK-N geht nur für die Anbieter auf, die Erwerbstätigen werden schlicht abgezockt.

Ein besonderer Hohn ist der Beschluss für die Frauen. Trotz grossen Versprechen in der Öffent­lichkeit verschlechtert die SGK-N für die Frauen sogar den mangelhaften Vorschlag des Ständerats. Frauen sollen nach der Erhöhung des Rentenalters auf die versprochenen, dringend und rasch notwendigen Rentenverbesserungen jahrzehntelang warten. Für nicht einmal die Hälfte der Frauen – und insgesamt für nur einen Viertel aller Versicherten – soll die Senkung des Umwandlungssat­zes voll kompensiert werden. Dabei ist unbestritten: Frauen und Teilzeitbeschäftigte brauchen so­fort höhere Renten – zu einem bezahlbaren Preis. Der heutige Beschluss bedeutet das Gegenteil. Und zeigt auf, dass Rentenverbesserungen nur durch eine Umlagekomponente bezahlbar und rasch erreicht werden können.

Aus dem BVG-Kompromiss machte das Parlament eine teure Abbauvorlage

Der SGB hatte zusammen mit den Sozialpartnern im Auftrag des Bundesrats einen BVG-Kompro­miss ausgearbeitet und vorgelegt, der ohne Rentenkürzungen funktionieren würde. Obwohl der Bundesrat diesen dem Parlament unverändert vorgelegt und zur Annahme empfohlen hat, liegt nun eine weitere Abbauvorlage vor dem Abschluss.

Das Parlament verschliesst sich der Tatsache, dass sich die Rentensituation in diesem Land stark verschlechtert hat, während sich die Kassen der Versicherungen und Pensionskassen weiter füllen. Damit ist klar, dass eine Mehrheit im Parlament die Interessen der Anbieter höher gewichtet, als jene der versicherten Arbeitnehmenden. Deshalb wird der SGB eine BVG-Abbauvorlage vehement bekämpfen, wenn nötig mit einem Referendum.

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