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Urheberrechtsgesetz - syndicom und impressum sind bereit zur Zusammenarbeit

Rückweisung des Entwurfs zur Revision des Urheberrechts an die ständerätliche Kommission

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Am 12. März hat der Ständerat den Entwurf der Revision zum Urheberrechtsgesetz behandelt. Er hat aber entschieden, die Diskussion weiterzuführen und den Entwurf wieder an die Kommission zurückzuweisen. Insbesondere die neu aufgenommenen Rechte der Verleger gegenüber den Internetplattformen wie Google waren umstritten. syndicom und impressum sind bereit, gemeinsam an einer fairen und gerechten Lösung für das Urheberrecht von JournalistInnen im Zeitalter des Internets und großer Plattformen zu arbeiten.

Der Ständerat fordert die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK) auf, sich eingehender mit dem Entwurf zur Revision des Urheberrechts zu befassen und dabei die Rechte von JournalistInnen und Verlegern gegenüber Plattformen wie Google zu berücksichtigen. 

Die WBK hatte für JournalistInnen eine Vergütung des Urheberrechtes vorgeschlagen, das kollektiv verwaltet wird. Die Verleger hingegen sollten ihre Vergütung direkt gegenüber den Plattformen über eine Art Link-Steuer geltend machen. Für JournalistInnen war dies ein fairer und gerechter Vorschlag. 

Dass auch die an sich wenig bestrittenen Revisionsanliegen wie der Lichtbildschutz ebenfalls zurück an die Kommission gehen, ist hingegen weniger nachvollziehbar: Die Beseitigung der Rechtsunsicherheit beim Schutz von Fotografien ist ein grundsätzlich breit gestütztes Anliegen (Stellungnahme der AG LBS). 

Dennoch stehen die Journalistenorganisationen bereit, zu einer ausgewogenen Lösung für das Urheberrechtsgesetz beizutragen, das die Rechte der JournalistInnen ernst nimmt.

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