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Uber muss endlich Farbe bekennen

Wegweisender Entscheid des Arbeitsgerichts Lausanne zu Uber

© Trafiko

Die Gewerkschaft syndicom begrüsst den Entscheid des Lausanner Arbeitsgerichts im Rechtsstreit eines Fahrers mit UberPop. Indem das Urteil diesen als Angestellten von UberPop einstuft, stützt dieses klar die Forderung von syndicom: Uber muss sein Geschäftsmodell überdenken, sich an die Schweizer Gesetzgebung halten und seine soziale Verantwortung endlich wahrnehmen. UberEats kann dies mit der Übernahme des «GAV Velokurier und urbane Kurierdienstleistungen» als Erstes unter Beweis stellen.   

Das Uber-Geschäftsmodell beruht weltweit auf Lohndumping und der Umgehung von Gesetzen. So auch in der Schweiz. Das Lausanner Arbeitsgericht hat mit seinem Urteil nun einen Grundsatzentscheid gefällt, der schon längst fällig war: Das Arbeitsverhältnis von Uber und seinen Fahrern ist vergleichbar mit dem Arbeitsvertrag zwischen einem Taxiunternehmen und seinen Mitarbeitern. Auch die SUVA stufte Uber bereits 2017 als Arbeitgeber ein. Dennoch hat Uber sich bisher geweigert, seine FahrerInnen als Arbeitnehmende einzustufen und die dementsprechenden Leistungen zu entrichten. syndicom hofft, dass das Urteil aus Lausanne nun den Weg in die richtige Richtung ebnet.

Digitalisierung nur mit sozialer Verantwortung

syndicom hat in der Vergangenheit wiederholt auf die Missstände bei Uber hingewiesen. Nun steht der Konzern in der sozialen Verantwortung, sein Modell zu überdenken. Dies beinhaltet die Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen und den Schutz von Arbeitnehmerrechten. Die Digitalisierung darf nicht auf Kosten der Arbeitsbedingungen sowie der sozialen Absicherung realisiert werden. Neue Arbeitsformen und aufkommende Technologien können nur auf Akzeptanz stossen, wenn die Interessen der Arbeitnehmenden gewahrt werden. Dies geschieht am besten auf der Basis eines Gesamtarbeitsvertrags (GAV).

Kurier-GAV gegen Lohndumping bei UberEats 

Mit dem «GAV Velokurier und urbane Kurierdienstleistungen» bietet syndicom Uber die Möglichkeit, genau diese soziale Verantwortung wahrzunehmen. UberEats will in der Schweiz in Zusammenarbeit mit McDonald´s Fuss fassen. Die branchenüblichen Arbeitsbedingungen werden dabei jedoch nicht eingehalten. Ein solches Modell nährt schlechte Arbeitsbedingungen und fördert die Prekarisierung von Arbeit. syndicom fordert UberEats daher erneut auf, den Kurier-GAV, welcher seit 1. Mai 2019 in Kraft ist, auf seine Angestellten anzuwenden und den sozialpartnerschaftlichen Dialog mit syndicom zu suchen. 

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