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PostAuto nimmt Anliegen der Belegschaft ernst

Petition «Gratisarbeit»: Erfolgreiche Verhandlungen zwischen PostAuto und den Gewerkschaften

Die Sozialpartner PostAuto, syndicom und transfair konnten die Verhandlungen zur Petition «Keine Gratisarbeit bei PostAuto» erfolgreich abschliessen. Die Verhandlungspartner legten einen neuen national gültigen Wert für den Sicherheitscheck fest. Sie definierten auch einen neuen Prozess, um die Anliegen der Mitarbeitenden vor Ort bei der Festlegung der Ergänzungszeiten besser zu berücksichtigen. Weitere verhandelte Themen sind die Vereinbarung zum Arbeitszeitgesetz (AZG) sowie die Optimierung der Dienstpläne, wo ebenfalls Einigung zum weiteren Vorgehen erzielt worden ist. Die Verhandlungspartner zeigen sich insgesamt mit den erzielten Ergebnissen zufrieden. Die Verhandlungsergebnisse müssen noch von den zuständigen Gremien genehmigt werden.

Zu den Verhandlungen kam es einerseits aufgrund der im Sommer von der Gewerkschaft syndicom eingereichten Petition «Keine Gratisarbeit bei PostAuto». Die von 1300 Fahrerinnen und Fahrern unterzeichnete Petition verlangte eine Überprüfung und Korrektur der als zu kurz bemessenen Zuschläge für verschiedene sogenannte Ergänzungsleistungen wie Sicherheitscheck, Fahrzeugübergabe und andere Aufgaben. Andererseits weil sich PostAuto-FahrerInnen gemeinsam mit der Gewerkschaft syndicom gegen eine einseitige AZG-Vereinbarung wehrten und eine nationale Lösung verlangten. PostAuto nahm dazu im Dezember 2018 unter der neuen Leitung Verhandlungen mit den Sozialpartnern syndicom und transfair auf, wobei auch eine Delegation des Fahrpersonals miteinbezogen war. Die Verhandlungen verliefen in einem vertrauensbildenden und konstruktiven Klima. Der enge Einbezug des Fahrpersonals zeigte den Willen beider Seiten, die Anliegen der betroffenen Fahrerinnen und Fahrer ernst zu nehmen.

Zehn statt vier Minuten für den Sicherheitscheck
Für das Fahrpersonal ist der Sicherheitscheck die wichtigste und am heftigsten kritisierte Ergänzungszeit, denn mit einem ungenügend ausgeführten Sicherheitscheck würde die Sorgfaltspflicht verletzt. In Zukunft werden dem Fahrpersonal 10 Minuten für den Sicherheitscheck vergütet. Darin inbegriffen ist auch der zeitliche Aufwand für nur gelegentlich anfallende kleine Wartungsarbeiten (z.B. Öl nachfüllen oder Birnen wechseln). Dieser Minutenwert garantiert, dass das Fahrpersonal seiner Pflicht nachkommen kann und die geleistete Arbeit vollumfänglich vergütet wird.

Neuer Prozess für die Festlegung der übrigen Ergänzungszeiten
Für die Festlegung der übrigen Ergänzungszeiten auf nationaler, regionaler und betriebsspezifischer Ebene verständigten sich die Verhandlungspartner auf einen neuen Prozess. Dieser garantiert, dass bei der Festlegung der regionalen und betriebsspezifischen Zeitwerte sowohl die Bedürfnisse der Belegschaft als auch der jeweiligen Betriebshöfe berücksichtigen werden. Der institutionalisierte Einbezug der Personalkommissionen und der Sozialpartner sowie vordefinierte Eskalationswege sollen dabei sicherstellen, dass national verhandelte Regelungen auf lokaler Ebene korrekt umgesetzt werden. Die neuen Ergänzungszeiten gelten ab Fahrplanwechsel vom Dezember 2019. Die Erfahrungen im täglichen Betrieb werden ausgewertet. Sollte sich ein erneuter Anpassungsbedarf zeigen, werden hierzu wieder Verhandlungen aufgenommen.

Optimierung der Dienstpläne
Im Zusammenhang mit der Umsetzung der Vereinbarung zum Arbeitszeitgesetz einigten sich die Verhandlungspartner ausserdem darauf, zuerst eine generelle Überprüfung und Optimierung der Dienstpläne vorzunehmen. Die Personalkommissionen werden dabei miteinbezogen. Die bestehende Übergangsregelung zur AZG-Vereinbarung gilt weiterhin und soll zeitgleich mit den neuen Diensten im Dezember 2019 durch eine Nachfolgevereinbarung abgelöst werden.

Umsetzung per Fahrplanwechsel im Dezember 2019
Die neu ausgehandelten Ergänzungszeiten werden per Fahrplanwechsel vom Dezember 2019 in die Dienstpläne eingearbeitet. Bis dann wird auch die generelle Überprüfung und Optimierung der Dienstpläne abgeschlossen. Damit das Fahrpersonal bereits für die laufende Fahrplanperiode in den Genuss der verbesserten Leistungen kommt, haben die Verhandlungspartner eine Einmalentschädigung vereinbart. Für das Fahrpersonal PostAuto («Regie») wird diese in Form von zusätzlichen Ruhetagen ausgerichtet. Dem Personal der PostAuto-Unternehmer mit Personalreglement wird ein Einmalbetrag ausbezahlt, der nach Möglichkeit ebenfalls in Freizeit umgewandelt werden kann.

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