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Ein Urteil im Sinne der Angestellten

Das Bundesgericht bestätigt heute in seinem Urteil, dass zwischen UberEats und seinen Kurier:innen eine Arbeitsbeziehung besteht. Diese Feststellung hat lange gedauert, ist aber eine gute Nachricht für die Arbeitnehmenden und deren Arbeitsbedingungen. syndicom verlangt, dass nun endlich Schluss ist mit Scheinselbständigkeit und fordert Verhandlungen über einen Gesamtarbeitsvertrag, wie es das Postgesetz vorschreibt. 

Bundesgericht Lausanne

Das Bundesgericht teilt heute seinen Entscheid mit, wonach UberEats keinen Personalverleih betreibt. UberEats leiht also keine Kurier:innen an die Restaurants aus. Jedoch stellt das Bundesgericht eine Arbeitsbeziehung zwischen UberEats und seinen Kurier:innen fest. Diese Anerkennung einer bestehenden Arbeitsbeziehung bestätigt die Forderung von syndicom, dass die Kurier:innen nicht weiter als Scheinselbständige beschäftigt werden dürfen. Für die Kurier:innen werden bisher beispielsweise keine obligatorischen Sozialversicherungsabgaben bezahlt und sie haben auch keine weiteren Angestelltenrechte.  

UberEats-Kurier:innen sind Angestellte 

Dieses Urteil wird den Weg bereiten, damit diese Praxis der Scheinselbständigkeit endlich beendet wird. Die Betroffenen sollen nicht weiter unter prekären Arbeitsverhältnissen beschäftigt werden. Wie syndicom schon seit Jahren proklamiert und die zuständige Regulierungsbehörde Postcom bestätigt, ist UberEats im postalischen Markt tätig. syndicom fordert Uber und die Firmen, die für Uber tätig sind, auf, mit syndicom über einen Gesamtarbeitsvertrag zu verhandeln. Das Postgesetz verpflichtet die Unternehmen, einen Gesamtarbeitsvertrag für ihre Kurier:innen auszuhandeln. 

Das dauert zu lange 

So positiv das Urteil zu werten ist, so folgenreich sind die Konsequenzen, die der Kuriermarkt schon durchlebt hat. Der Wettbewerb in der Kurierbranche ist hart und wird seit allzu langer Zeit über die Löhne ausgetragen und damit auf den Buckeln der Arbeitnehmenden. Das Urteil kommt also spät. Umso wichtiger ist nun, dass die zuständigen kantonalen Arbeitsmarktbehörden vorwärtsmachen. Sie müssen es dem Kanton Genf gleichmachen, die Gesetze anwenden und dieser Praxis einen Riegel schieben. Die Kantone sind in der Pflicht, den Arbeitsmarkt zu regulieren und ihre Verantwortung wahrzunehmen. Erste Lösungsmodelle bestehen bereits mit einem Unternehmen in Genf, das die Uber-Plattform benutzt und sich dem Gesamtarbeitsvertrag für «Velokuriere und urbane Kurierdienstleistungen» angeschlossen hat (weitere Infos unter www.syndicom.ch/velokuriere). 

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