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Der Ständerat produziert einen logischen Patzer - jetzt muss der Nationalrat korrigieren

Der Ständerat hat heute das Paket zu einer neuen Medienförderung behandelt. Nebst mehreren begrüssenswerten Entscheiden hat er beim Bundesgesetz über die Förderung von Online-Medien (BFOM) einen logischen Patzer produziert. Der Nationalrat wird hier korrigieren müssen.

Der Fehler kam bei der Beratung des BFOM am Schluss. Das Gesetz sieht vor, dass einheimische Online-Medienangebote neu direkt gefördert werden können, wenn sie gewisse Voraussetzungen erfüllen. Auf die Voraussetzungen konnte sich der Ständerat einigen, ebenso bei der grundsätzlichen Frage, ob die Ausgabenbremse gelöst wird.

Als es jedoch um die konkrete Finanzierung in der vergleichsweise bescheidenen Höhe von 30 Millionen Franken ging, stimmte dem zwar ebenfalls eine Mehrheit von 22 StandesvertreterInnen zu, jedoch fehlten 2 Stimmen für das notwendige qualifizierte Mehr. Eine absurde Situation: man sagt ja zu einem neuen Gesetz und zur grundsätzlichen Finanzierung, stolpert dann aber bei der Detailfinanzierung.

Der Nationalrat ist nun gefordert, diesen unlogischen Ausrutscher zu korrigieren. Die Massnahmen für eine neue Medienförderung können nur als Paket funktionieren, wenn auch die elektronischen Medien, insbesondere die Onlinemedien unterstützt werden. Einzig die Printmedien durch viel höhere Subventionen bei der Zustellung zu fördern, wäre rückwärts gewandt und würde die etablierten Verlage von Zeitungen und Zeitschriften begünstigen. Die neuen Onlinemedien, welche einen zunehmend wichtigen Beitrag zur Medienvielfalt erbringen, müssen ebenfalls gefördert werden.

Als Gewerkschaften der Medienschaffenden begrüssen syndicom und SSM das Medienpaket, wenn es ausgewogen ist. Dazu gehören sowohl die Printmedien wie auch die elektronischen sowie Onlinemedien.

Dabei ist, wie bei den konzessionierten Radio- und TV-Sendern darauf zu achten, dass die Arbeitsbedingungen der MacherInnen aller geförderten Medien abgesichert werden, dies nach schweizerischem Standard in einem Gesamtarbeitsvertrag.

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