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Dem Parlament reicht der Vorschlag des Bundesrats nicht

Ganz offensichtlich geht der Fernmeldekommission die laue Regelung, welche der Bundesrat vorschlägt, zu wenig weit. Während der Bundesrat eine Verordnungsänderung vorschlägt, die praktisch nur aus kosmetischen Änderungen besteht, verlangt die Kommission eine Gesetzesänderung. Dies ist dringend notwendig und darf jetzt weder vom Bundesrat noch vom Parlament auf die lange Bank geschoben werden. 

Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrats (KVF-N) hat an ihrer gestrigen Sitzung der Anpassung der Erreichbarkeitskriterien für Poststellen zugestimmt. Diese Verordnungsänderung ist aber höchstens ein Placebo - allenfalls wird sie den Poststellenabbau sogar fördern. Entsprechend unbeeindruckt zeigen sich die Post-Verantwortlichen. Verkündeten sie doch, die Schliessungsentscheide weiter voranzutreiben. Es ist jetzt tatsächlich am Parlament, hier nicht nur bei Appellen zu verharren, sondern Taten einzufordern.

Parlament geht weiter als der Bundesrat
Genau in diese Richtung will auch die zuständige Nationalratskommission. Sie überwies gestern eine Standesinitiative des Kantons Jura mit 15 zu 4 Stimmen (s. Standesinitiative Kanton Jura 17.314). Damit anerkennt sie den Handlungsbedarf bei der Postgesetzgebung - genauso wie die Fernmeldekommission des Ständerates, welche dieser Standesinitiative bereits zugestimmt hatte. Es scheint, als ginge der KVF-N die Änderung der Postverordnung zu wenig weit.

Diese Zeichen sollten die Verantwortlichen der Post zwingend wahrnehmen. Der Gesetzgeber scheint, weitere Verschärfungen für nötig zu halten. Die Post-Verantwortlichen sind deshalb gut beraten, den Prozess der Poststellen-Schliessungen zu stoppen. Die Politik soll die Rahmenbedingungen neu aushandeln, bevor die Poststellen in der Schweiz verschwunden sind.

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