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Revision des Urheberrechts: Der Weg zeigt in die richtige Richtung für Journalisten und Verlage

Die WBK des Ständerates hat gestern ein Postulat verabschiedet. Es soll genau untersucht werden, wie die Staaten der Europäischen Union die Frage der Vergütung redaktioneller Inhalte durch Plattformen wie Google umsetzen werden und welche Lösungen für die Schweiz möglich sind. syndicom und impressum unterstützen das Postulat. Die Auseinandersetzung mit diesem Thema ist unvermeidlich geworden. Da das Problem für Medien und Journalisten von großer Bedeutung ist, ist das Parlament aufgefordert, es so schnell wie möglich anzugehen. Impressum und syndicom zeigen sich erfreut, dass die Kommission den Lichtbildschutz verbessern will. 

Die WBK des Ständerates hat an ihrer Sitzung vom 29. April keine Entscheidung über die Vergütung redaktioneller Inhalte getroffen. Stattdessen verabschiedete sie ein Postulat zuhanden des Bundesrats, in dem sie fragt, wie die EU-Mitgliedstaaten das Problem der Vergütung redaktioneller Inhalte im Rahmen der angenommenen Richtlinie lösen werden und welche Lösungen für die Schweiz anwendbar sind. Die Kommission beschäftigt sich seit Februar mit der entsprechenden Vorlage. In der Zwischenzeit wurde die Richtlinie der Europäischen Union zur Einführung eines Rechts auf Vergütung für Journalisten im Hinblick auf Plattformen wie Google und ein verwandtes Recht für Verlage angenommen. Damit drängt eine Lösung für die Schweiz umso mehr. syndicom und Impressum begrüssen das Postulat und sind zuversichtlich, dass das Parlament keine Gesetzeslücke für Grosskonzerne wie Google in der Schweiz zulassen wird und eine angemessene Vergütung von redaktionellen Inhalten für Journalisten und Verlage beschliessen wird. 

syndicom und Impressum sind auch davon überzeugt, dass die Mitglieder der Kommission mit dem heutigen Entscheid den Lichtbildschutz gestärkt haben, da so die Lücken im geltenden Recht, welche zu Rechtsunsicherheit bei der Verwendung von Fotografien führen, geschlossen werden . 

Zur Erinnerung: Im Februar verabschiedete die WBK des Ständerats Bestimmungen, die ein Recht auf Vergütung für Journalisten für die Nutzung ihrer Artikel durch Firmen wie Google und ein Leistungsschutzrecht für Verlage sicherten. Der Ständerat hatte sich mit der Revision befasst, die Angelegenheit aber zur weiteren Prüfung an die Kommission zurückverwiesen. In der Zwischenzeit hat die Europäische Union eine Richtlinie zur Anerkennung dieser Rechte zugunsten von Verlegern und Journalisten angenommen.

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