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Umstrittene Entlassung beim Corriere del Ticino

Nach der Veröffentlichung eines kurzen Textes auf Seite 2 der Nummer 48 von «Extrasette» vom Freitag, 29. November 2019, hat die Geschäftsleitung des «Corriere del Ticino» dem Redaktionsleiter des Magazins gekündigt, ohne ihn auch nur zu einem vorgängigen Gespräch einzuladen. Auf die Entlassung, die als Kündigung zur Unzeit ungültig ist, folgte eine interne Kommunikation von Alessandro Colombi und Paride Pelli an alle Redaktionsmitglieder. Darin gab die Geschäftsleitung ihren Entscheid bekannt, ohne den betreffenden Mitarbeiter selbst informiert zu haben.

© CdT

syndicom wartet derzeit auf das vollständige Dossier dieses Mitarbeiters, welches trotz wiederholter Anfragen noch nicht übermittelt wurde. Dennoch kann bereits jetzt bestätigt werden, dass die von der Geschäftsleitung vorgebrachten Gründe falsch und unzulässig sind. syndicom hat die Fakten rekonstruiert und sich um eine Verständigung mit der Geschäftsleitung bemüht. Dabei hat die Gewerkschaft jedoch festgestellt, dass diese sich jeglicher Verhandlung verschliesst.

Fehlende soziale Verantwortung
Leider zeigt der «Corriere del Ticino» ein solches Verhalten nicht zum ersten Mal: Im Mai 2019 hatte er junge Mütter, Familienväter und Mitarbeitende mit Gesundheitsproblemen entlassen, ohne das Gespräch mit seinen Angestellten oder den Gewerkschaften aufzunehmen. Zudem wurden vor und nach diesen Entlassungen andere Personen eingestellt.

Im vorliegenden Fall ist ein 58-jähriger Mitarbeiter mit zwei Kindern in Ausbildung von der Kündigung betroffen. Er war 24 Jahre lang im Unternehmen beschäftigt. Als Gewerkschaftsdelegierter und Präsident des Sektors Presse und elektronische Medien von syndicom Ticino hat er sich stets für die Rechte der JournalistInnen, ihre Ausbildung und die Qualität der Arbeitsbedingungen eingesetzt. 

Angriff auf die Meinungs- und Informationsfreiheit
Diese Tatsachen verdeutlichen nicht nur einen völligen Mangel an Verantwortungsgefühl und Menschlichkeit auf Seiten des «Corriere del Ticino». Sie weisen auch auf ein Problem der Meinungs- und Informations- sowie Gewerkschaftsfreiheit hin, welches syndicom bereits mehrmals angeprangert hat. 

Sollte die Geschäftsleitung nicht auf ihren Entscheid zurückkommen, wird syndicom alle notwendigen Schritte zur Verteidigung des betroffenen Mitarbeiters unternehmen. Der nationale Vorstand der Medienschaffenden sowie der Zentralvorstand von syndicom haben die entsprechenden Beschlüsse gefasst.

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