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Bundesgericht: Uber sozialversicherungs-pflichtig

In seinem wegweisenden Urteil bestätigt das Bundesgericht: Uber-Fahrer:innen sind AHV-pflichtig. Uber ist gehalten, AHV-Beiträge für sie zu zahlen.

Heute kam ein lang erwartetes Urteil in Sachen Uber. Das Bundesgericht hat die Entscheide des Sozialversicherungsgerichts Zürich bestätigt. Firmen, die mit der Uber-App arbeiten, sind sozialversicherungspflichtig. Die Bedingungen für eine selbständige Erwerbstätigkeit im sozialversicherungsrechtlichen Sinne sind nicht erfüllt. Dafür müssten die Fahrer:innen einen deutlich höheren Entscheidungsspielraum haben. syndicom ist erfreut über diesen Entscheid, der die Rechte der Fahrer:innen als Angestellte stärkt. syndicom erwartet von den kantonalen Verantwortungsträgern, dem Genfer Vorbild zu folgen, und die Anstellungsverhältnisse der Uber-Angestellten durchzusetzen.

Kantone müssen Arbeitsgesetz durchsetzen
syndicom fordert die Kantone auf, gegen diese und ähnliche Scheinselbständigkeiten endlich vorzugehen. Es kann nicht sein, dass die Arbeitsgesetze von Firmen ausgehebelt werden können, weil Kantone den Vollzug auf hängige Verfahren abschieben. Der Kanton Genf hat gezeigt, dass ein entschiedenes Vorgehen zu raschen Veränderungen führen kann.

Sozialpartnerschaften ausbauen
In der Folge der Genfer Entscheide konnte syndicom einen GAV abschliessen mit einer Firma, die mit der Uber-Technologie arbeitet und über 450 Personen beschäftigt. syndicom wird Uber und die Kantone in die Pflicht nehmen, die Anstellungsverhältnisse zu regularisieren und Sozialpartnerschaften aufzubauen.

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