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Eine 13. AHV-Rente ist wichtiger denn je!

Nationalratskommission nimmt Debatte zur 13. AHV-Rente auf

© SGB/Yoshiko Kusano

Die am vergangenen Freitag in der Kommission des Nationalrats behandelte Initiative ist simpel, aber bestechend: Sie fordert eine 13. Auszahlung der monatlichen Altersrente, auf die man in der AHV Anspruch hat. Das entspricht einer Erhöhung der Renten um 8.33 Prozent.

(SGB) Aufgrund der ausgleichenden Eigenschaft der AHV profitieren die tiefen und mittleren Einkommen so am meisten. Für eine Familie – sagen wir einen Tramführer und eine Teilzeit arbeitende Verkäuferin mit einem Kind – würde die AHV um rund 300 Franken pro Monat erhöht. Die Initiative sieht ausserdem vor, dass auch EL-BezügerInnen von der 13. Monatsrente profitieren. Gerade die ärmsten Rentnerinnen und Rentner sollen die Erhöhung deutlich spüren.

Eine Erhöhung der AHV-Renten ist dringend notwendig. Denn die mittlere AHV-Rente beträgt knapp 1’800 Franken pro Monat. Davon kann man in der Schweiz nicht leben – obwohl die Verfassung seit 50 Jahren existenzsichernde AHV-Renten verspricht. Und die Renten sind nicht nur tief, sie kommen auch immer mehr unter Druck. Heute beträgt die mittlere AHV-Rente noch 21 Prozent des Durchschnittslohnes. Früher waren es mehr als 26 Prozent. Das wären heute knapp 500 Franken mehr AHV-Rente pro Monat. Ohne eine Erhöhung der AHV-Renten wird sich dieses Problem weiter akzentuieren. Hinzu kommt, dass die Pensionskassenrenten sinken. Ein Rentner, der 2020 in Rente ging, erhält 200 Franken weniger Monatsrente aus der Pensionskasse als sein Kollege, der 5 Jahre früher in Rente ging. Und nun drohen auf diese bereits anspruchsvolle Ausgangslage weitere, grosse reale Rentenverluste durch die Teuerung und höhere Krankenkassenprämien.

Der Bundesrat bleibt in der Botschaft zur Initiative die Antwort schuldig, wie er das Problem der ungenügenden Renten lösen will. Der SGB fordert die zuständige Kommission dazu auf, dies zu ändern.

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