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Erster Schritt zur Stabilisierung der Kaufkraft von RentenbezügerInnen

Bundesrat zum Teuerungsausgleich bei den Renten

Der SGB begrüsst die vom Bundesrat heute beschlossenen Rentenanpassungen für die AHV- und IV-BezügerInnen. Auch die weiteren Massnahmen sind notwendig, um die steigenden Mieten und Nebenkosten in den Ergänzungsleistungen zumindest teilweise abzubilden. Der Handlungsdruck in der ersten Säule ist hoch, denn der Kaufkraftverlust bei den Renten kommt noch zu den ohnehin weiter ungebremst sinkenden Pensionskassenrenten dazu. Dadurch haben die Rentnerinnen und Rentner immer weniger im Portemonnaie.

(SGB) Der Entscheid bestätigt jedoch auch, dass die regulären Rentenanpassungen auf der Grundlage des Mischindexes nicht reichen, um die Kaufkraft der AHV-Renten zu sichern, so wie es die Verfassung verlangt. Denn die Entwicklung der Löhne hinkt der Teuerung hinterher, was das Ergebnis nach unten zieht. Der SGB hatte den Bundesrat schon anfangs Mai auf dieses Problem hingewiesen. Der vom Parlament Ende September in Auftrag gegebene ausserordentliche Teuerungsausgleich bleibt notwendig. Der Bundesrat muss nun rasch einen Umsetzungsvorschlag vorlegen.

Zur hohen Teuerung kommen noch die Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0.4 Prozentpunkte durch AHV 21 sowie der Prämienschock bei den Krankenkassen. Hier liegt die Verantwortung bei der ständerätlichen Kommission, Ende dieser Woche Antworten zu finden, um die Kaufkraftverluste durch eine Erhöhung der Prämienverbilligung abzumildern.

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