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Aufstockung der Kurzarbeitsentschädigung für tiefere Löhne

Endlich eine Lösung für die Geringverdienenden in dieser schwierigen Zeit

Für die Betroffenen ist die Aufstockung des Lohnersatzes bei Kurzarbeit ein Durchbruch. Seit einigen Monaten drängt der Schweizerische Gewerkschaftsbund auf eine Lösung für die schmerzhaften Einkommensverluste der Geringverdienenden in Kurzarbeit. Jetzt hat das Parlament endlich gehandelt: neu werden im Covid-19-Gesetz Löhne bis 3’470 Franken garantiert, und Löhne bis 4’340 Franken erhalten mehr Kurzarbeitsentschädigung als die geltenden 80 Prozent.  

(SGB) Endlich haben National- und Ständerat eine Lösung für die Geringverdienenden bei der Kurzarbeit beschlossen. Sie erhalten neu für Löhne bis 3’470 Franken (Vollzeit) den vollen Lohnersatz, und für Löhne zwischen 3’470 und 4’340 Franken (Vollzeit) mehr Kurzarbeitsentschädigung als die heutigen 80 Prozent. Das ist für die Betroffenen eine grosse Erleichterung. Denn die Geringverdienenden sind von der Corona-Krise besonders stark betroffen.

Sie arbeiten im Gastgewerbe, in der Kulturbranche, in der Luftfahrt oder in anderen Branchen, die durch die Corona-Massnahmen und die Verhaltensänderungen der Bevölkerung direkt oder indirekt beeinträchtigt werden. Löhne unter 4’000 Franken sind in diesen Branchen leider immer noch eine verbreitete Realität. Wenn dann in Kurzarbeit nur noch 80 Prozent des Lohnes fürs Leben zur Verfügung steht, wird die bereits in normalen Zeiten schwierige Situation noch schwieriger bis unmöglich. Umso wichtiger ist der Parlamentsentscheid für eine Aufstockung der Kurzarbeitsentschädigung. Zentral ist nun, dass diese Gelder so rasch wie möglich ausbezahlt werden.

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